FCIO - Fachverband der
Chemischen Industrie Österreichs
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EU-Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

Position des FCIO

zum EU-Aktionsplan für nachhaltige Verbrauchs- und Produktpolitik

 

 

„Nachhaltigkeit beim Verbrauch und bei der Produktion“ gilt als eine der zentralen Zielsetzungen der Europäischen Union. Mit ihrem Aktionsplan (KOM(2008) 397)  möchte die europäische Kommission Produzenten und Konsumenten verstärkt auf das Thema Nachhaltigkeit aufmerksam machen.

 

Die chemische Industrie hat sich in der Vergangenheit bereits intensiv mit nachhaltiger Produktion auseinandergesetzt. Beispielhafte freiwillige Initiativen sind  Responsible Care[1], Sustainable Chemistry[2], Vinyl Charter[3], Charter der nachhaltigen Reinigung[4] oder die CSR-Initiative der Lackindustrie[5], Aufgrund dieser Vorleistungen wird der verstärkte Fokus auf nachhaltige Produktion und Konsum in Europa als Chance zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Österreich gesehen. Allerdings kann der Anreiz zu Innovationen in neue Produkt- und Umweltstandards nur durch einen ausgewogenen Mix zwischen gesetzlichen Maßnahmen und einer verstärkten Förderung von freiwilligen Initiativen unter gleichrangiger Berücksichtigung aller drei Säulen der Nachhaltigkeit - der ökologischen Verantwortung, der ökonomischen Kapazität und der sozialen Solidarität - geschaffen werden.

 

Der EU-Aktionsplan, mit dem die Energie- und Umweltstandards von Produkten verbessert werden sollen, umfasst vier konkrete Vorhaben, die allerdings sehr einseitig auf die ökologische Säule der Nachhaltigkeit zielen. Wesentliche Eckpunkte, aber auch Verbesserungspotenziale aus Sicht des Fachverbandes zu den einzelnen Vorhaben sind: 

 

EMAS-Verordnung (KOM(2008) 402)

 

Die Intention der Novelle der EMAS-Verordnung, die Attraktivität des europäischen Umweltmangementsystems zu erhöhen, wird begrüßt – diese findet im vorliegenden Vorschlag jedoch keinen Niederschlag. Viel mehr sind zusätzliche praxisfremde Anforderungen vorgesehen. Erkennbare Vorteile sind lediglich im Ansatz feststellbar.

In Zielsetzung und Vorgangsweise bestehen bei Responsible Care in Österreich große Ähnlichkeiten zur EMAS-Verordnung. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass Responsible Care nicht nur Umweltbelange, sondern auch die betriebliche Sicherheit und den Arbeitnehmerschutz mit einbezieht und somit eine Erweiterung gegenüber der EMAS-Verordnung darstellt. Erleichterungen für EMAS-Organisationen müssen daher auch für RC – Betriebe gelten!

Ökodesign-Richtlinie (KOM(2008) 399)

 

Die geplante Ausdehnung des Geltungsbereichs auf „energieverbrauchsrelevante Produkte“ sollte gezielt nur für jene Produktgruppen gelten, die auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Energie- und Klimaschutzes leisten. Einseitige Diskriminierungen von bestimmten Materialien sowie die Bevorzugung anderer sind bei der Auswahl zu vermeiden.

  

EU Umweltzeichen-Verordnung (KOM(2008) 401)

 

Umweltzeichen müssen ein freiwilliges Instrument bleiben und dürfen keinesfalls zu Handelsbarrieren führen. Die Anforderungen für Umweltzeichen sollen so gestaltet werden, dass damit die „TOP-10 Prozent“ der Produkte im konsumnahen Bereich ausgezeichnet werden können. Allerdings ist bei der Vergabe von Umweltzeichen der Lebenszyklus und der Nutzen eines Produktes gesamtheitlich zu betrachten, und nicht wie bisher oft das Vorhanden- bzw. Nichtvorhandensein bestimmter Stoffe zu bewerten. Die Kriterien für die Inhaltsstoffe müssen sich zudem an wissenschaftlichen Ergebnissen der Risikobewertung orientieren und nicht primär die inhärenten Eigenschaften zugrunde legen. Nicht nur die Inhaltsstoffe eines Produktes entscheiden über dessen ökologische Kompetenz, sondern auch der richtige Einsatz und Gebrauch des Produkts.

 

Die Kriterien für das Umweltzeichen wurden primär für konsumnahe Produkte entwickelt.

Auf gewerbliche oder industriell verwendete Produkte können diese nicht ohne weiteres übertragen werden. Es ist eine entsprechende Anpassung erforderlich. In der Wirtschaft übliche Qualitätsstandards und Gewährleistungen dürfen von den Kriterien für EU-Umweltzeichen nicht unterschritten werden.  

 

Die Vielzahl der nationalen Umweltzeichen führt zu hohen Kosten und enormer Bürokratie für die Unternehmen. Eine europäische Harmonisierung wird als notwendig erachtet - ein einziges europäisches Umweltzeichen und einheitliche Kriterien würden die Akzeptanz durch die Unternehmen stark erhöhen.

 

Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen (KOM(2008) 400)

 

Die chemische Industrie ist aufgrund des umfangreichen Produktportfolios (Anstrichmittel, Klebstoffe, Bauchemikalien, Dämmstoffe, Rohre, Fenster, Wasch- und Reinigungsmittel, etc.) von Beschaffungskriterien unmittelbar betroffen. Bereits jetzt unterliegen diese Produkte einer Vielzahl legistischer Regelungen, deren Einhaltung einen erheblichen bürokratischen Aufwand darstellt. Nicht auf die Gesetzgebung abgestimmte zusätzliche Anforderungen sind abzulehnen!

 

Bei der Entwicklung wissenschaftlich fundierter Kriterien ist die chemische Industrie maßgeblich mit einzubeziehen. Dabei ist eine gesamtheitliche Betrachtung basierend auf allen drei Säulen der Nachhaltigkeit anzustreben. Keinesfalls ist allein auf das Vorhanden- bzw. Nichtvorhandensein von bestimmten Inhaltsstoffen oder Materialien abzustellen. Klar muss vor allem sein, dass allfällige ökologische Vorteile nicht durch Inkaufnahme inakzeptabler Nachteile in anderen Bereichen, z.B. durch eine Verringerung der Qualität oder aber der Werterhaltung erzielt werden dürfen.


[1] Responsible Care – freiwillige Initiative der chemischen Industrie, deren Zielsetzung
die Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltsituation ist

[2] Sustainable Chemistry – Plattform des CEFIC zur Entwicklung einer Strategie für
Nachhaltigkeit in der Chemie

[3] Vinyl Charter – freiwillige Verpflichtungen und Erfolge der PVC-Industrie

[4] Charter der nachhaltigen Reinigung – Aktivität zur Implementierung nachhaltiger
Aspekte in der europäischen Waschmittelindustrie

[5] CSR Leitfaden Lack - Anregung und Anleitung für Lackerzeuger und -anwender, Ihre
gesellschaftliche Verantwortung gezielt wahrzunehmen und nachhaltig erfolgreich
einzusetzen

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Kontakt/Ansprechpartner
Dr. Dominique Schröder
05 90 900 - 3373