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Richtlinie über Industrieemissionen

Als weiteren Entwicklungsschritt zur Verbesserung des Umweltschutzes innerhalb der EU wurde am 17.12.2010, fast genau drei Jahre nach der Vorlage des Kommissionsvorschlages, die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen im Amtsblatt der EU kundgemacht. Diese Richtlinie fasst die bestehende IPPC-RL, die Abfallverbrennungsrichtlinie, die Lösungsmittelrichtlinie für Anlagen, die Großfeuerungsanlagenrichtlinie sowie drei Richtlinien zur Titandioxid-Produktion zusammen.

Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe inhaltlicher Weiterentwicklungen, wie vor allem:

  • Es erfolgt eine Betonung der Anwendung des Standes der Technik gemäß den auf EU-Ebene erarbeiteten BAT-Referenzdokumenten (Best Available Techniques) im Regelfall. Ausnahmen vom Stand der Technik unterliegen einer öffentlichen Begründungspflicht. Weiters ergeht ein klarer Auftrag an die Kommission für einzelne Tätigkeiten EU-weite Mindestanforderungen vorzuschlagen.
  • Klarere Regelungen für den „Sevilla-Prozess“: Der Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Wirtschaft, NGOs und Kommission zur Erstellung der BAT-Referenzdokumente wird nun eindeutiger geregelt. Daraus erwartet man sich vor allem klarere Vorgaben für die behördlichen Genehmigungs- und Anpassungsverfahren.
  • Stärkung der Überwachung hinsichtlich  Einhaltung von Auflagen von IPPC-Anlagen: Die Richtlinie sieht dazu eine Inspektionspflicht für Mitgliedstaaten jedenfalls alle drei Jahre vor, desweiteren eine Steigerung der Berichtspflichten für Anlagenbetreiber sowie einen fixen Zeitrahmen für die Überprüfung und Anpassung der Genehmigung nach Verabschiedung eines neuen BAT-Referenzdokuments.
  • Vereinheitlichung der Boden- und Grundwasserschutzregelungen: Es gilt nun für IPPC-Anlagen, dass bei Einstellung der Tätigkeit der Zustand bei Tätigkeitsaufnahme oder bei bestehenden Anlagen ab einem Stichtag jedenfalls der „Ausgangszustand“ wiederherzustellen ist. Darüber hinaus müssen im Regelfall Boden- und Grundwasser wiederkehrend innerhalb konkreter Maximalfristen überwacht werden.
  • Anpassung der bestehenden Mindeststandards an den Stand der Technik: Für Großfeuerungsanlagen und bestimmte Abfallverbrennungstätigen werden die Mindeststandards verschärft. Für Erstere gibt es allerdings lange Übergangsfristen.
  • Einführung gewisser Flexibilisierungen bei der Genehmigungserteilung: Beispielsweise eine Genehmigung für den gemeinsamen Betrieb einer IPPC-Anlage bzw. eine Genehmigung für mehrere Anlagenstandorte.

Durch die Neuregelungen soll einerseits ein qualitativ hochwertiger Umweltschutz gewährleistet werden, andererseits sollen derzeit bestehende Wettbewerbsverzerrungen, die durch eine ungleiche Umsetzung von Rechtsvorschriften innerhalb der EU Mitgliedstaaten verursacht wurden, beseitigt werden.

Aktivitäten des Fachverbandes

  • Mitarbeit im jeweiligen nationalen Arbeitskreis zur Überarbeitung der für die chemische Industrie relevanten BREFs (Best Available Technique Reference Document)
  • Begleitung der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in österreichisches Recht (Anpassung bis Jänner 2013)
  • Zusammenarbeit mit Cefic, dem europäischen Verband der chemischen Industrie

 

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Kontakt/Ansprechpartner
DI Dr. Reinhard Thayer
05 90 900 - 3365