FCIO - Fachverband derChemischen Industrie ÖsterreichsWiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich
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Durchführungsverordnungen die EU-rechtlichen Vorgaben zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts sowie Verbote und Beschränkungen in nationales Recht um. Darüber hinaus regelt es noch spezifischen den Umgang mit Giften.
Die bedeutendste Durchführungsverordnung zur Umsetzung des EU-Rechts ist die Chemikalienverordnung 1999.
Österreich-spezifische Elemente des Chemikalierechts sind geregelt in der
Mit der Vollziehung der chemikalienrechtlichen Regelungen ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut. Das Umweltbundesamt übernimmt als nachgeordnete Dienststelle die Funktion der Anmeldebehörde. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen erfolgt durch die Chemikalieninspektoren in den Bundesländern. Wesentlicher Auskunftsgeber in Fall von Vergiftungsfällen ist die Vergiftungsinformationszentrale Telefon +43 (0)1 406 43 43.
Chemikalienrechtliche Beratung als Schwerpunkt