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Kollektivvertragsabschluss Chemische Industrie

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2011 für die Chemische Industrie, die am 26.4.2011 aufgenommen wurden, sind in der dritten Verhandlungsrunde erfolgreich abgeschlossen worden.

Das Verhandlungsteam der Chemischen Industrie erzielte folgendes, mit 1.5.2011 wirksam werdendes Ergebnis:

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2011 für die Chemische Industrie, die am 26.4.2011 aufgenommen wurden, sind in der dritten Verhandlungsrunde erfolgreich abgeschlossen worden.

Das Verhandlungsteam der Chemischen Industrie erzielte folgendes, mit 1.5.2011 wirksam werdendes Ergebnis:

Ist-Löhne/Gehälter:
Erhöhung um  3,05 %, mindestens 56 Euro.

Mindest-Löhne/Gehälter:
Erhöhung um  3,15 %

Lehrlingsentschädigungen (kfm. Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge):
Erhöhung um  3,15 %

Schicht- und Nachtarbeitszulagen:
Erhöhung um  3,15 %

Aufwandsentschädigungen und Messegeld (niedrigster Satz)
Erhöhung um  3,15 %

Geltungsbeginn: 1. Mai 2011

Laufzeit: 12 Monate

Rahmenrechtliche Änderungen: 

·      Kilometergeld:

            Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1. Jänner 2011 wie folgt:

                                                                                                                        

            bis 15000 km…………. € 0,42

            darüber ………………… € 0,395

 

·       Gesundheitliche Maßnahmen für Beschäftigte im Schichtbetrieb

            RZ 63b KVArb, § 9a ZusatzKV Ang über Einstufung lautet:

            Für Arbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit im Wechseldienst leisten, wird

            vom Arbeitgeber ein Betrag vom € 70 pro Jahr (Rest bleibt)…..

  

·       Zusätzlich wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Definition des Begriffes „Vorarbeiter“ im Kollektivvertrag der Arbeiter vereinbart.

 

·       Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Lehrlinge, die sie mit Auszeichnung absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 250 Euro. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.

Der Anspruch auf die Prämie besteht nur solange, als Lehrbetriebe nach der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 gefördert werden. Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.

Die Rahmenkollektivverträge stehen Ihnen in ein paar Tagen zur Verfügung.

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Kontakt/Ansprechpartner
Dr. Corinna Martin
05 90 900 - 3364
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