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Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und hat das Erreichen eines "guten Zustands" im Jahr 2015 für alle europäischen Gewässer zum Ziel. Das bedeutet eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung der Gütesituation der Gewässer.
Zu den zentralen Elementen der Wasserrahmenrichtlinie zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur:
Bis zum Jahr 2015 müssen die Umweltziele der WRRL erreicht sein:
Die Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften an die Vorgaben der WRRL erfolgte im Jahr 2003.