Titandioxid vor EuGH

17.05.2022 | Europäisches Gericht in Luxemburg hört Argumente für und wider die Einstufung von Titandioxid unter der CLP-Verordnung

Am 1. Oktober 2021 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, wonach Gemische, die Titandioxid enthalten, mit bestimmten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet werden müssen. Mehrere Unternehmen, darunter Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie, hielten eine gerichtliche Überprüfung dieser EU-Regulierung für angebracht. Als Streithelfer haben sich an den insgesamt drei Gerichtsverfahren neben Europäischem Parlament und Rat auch deutsche Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie sowie die österreichische Lack -und Anstrichmittelindustrie in Form einer Klagsgemeinschaft beteiligt. Seitens der österreichischen Klägergemeinschaft wurde auch ein Toxikologischen Gutachten beigestellt, das vom EuGH gewürdigt wurde.

Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügten die Unternehmen der Lack- und Anstrichmittelindustrie insbesondere die unzureichende wissenschaftliche Grundlage für die Einstufung, wie auch die mangelhafte Folgenabschätzung der Regulierung. Es wären weniger einschneidende Maßnahmen möglich gewesen, die im Ergebnis einen besseren Schutz ermöglichen würden als die zu weit geratene Kennzeichnungspflicht, welche Markt und Verbraucher verunsichern.

Am 12. Mai 2022 stand die erste mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg an, bei der die Kläger ihre Argumente noch einmal zu Gehör bringen konnten. Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) erläuterten, warum sie die Regelungen für zulässig halten.

Während der Verhandlung hinterfragte das Gericht insbesondere die wissenschaftliche Grundlage der Einstufungsentscheidung und der Kennzeichnungspflichten. Kommende Woche steht die zweite mündliche Verhandlung zur Klage der Titandioxidhersteller an. Mit einer gemeinsamen Entscheidung des Europäischen Gerichts aller drei Rechtssachen ist frühestens im Herbst 2022 zu rechnen.

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