Pharmaindustrie begrüßt Verordnung zur Einschränkung des Parallelhandels

18.02.2020 | Lieferengpässe bei bestimmten Medikamenten haben sich im vergangenen Jahr zu einem großen Ärgernis für Patienten, Ärzte und für die gesamte Gesundheitswirtschaft entwickelt. Nach langen, intensiven Verhandlungen mit allen relevanten Stakeholdern im Arzneimittelbereich wurde nun ein erster Schritt zur Lösung erzielt. Unter Leitung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurde eine Verordnung erarbeitet, die eine umfassende Meldung bei Lieferschwierigkeiten vorsieht. Davon abhängig kann das BASG Parallelexporte der betroffenen Arzneimittel, eine der Ursachen für den Mangel, verbieten. Bei Parallelexporten handelt es sich um den Weiterverkauf günstiger Medikamente für heimische Patienten ins höherpreisige Ausland durch Parallelhändler. Konkret sieht die nunmehr kundgemachte Verordnung vor, dass im Falle einer Einschränkung der Vertriebsfähigkeit einer verschreibungspflichtigen Arzneispezialität im Inland die betroffene Arzneispezialität vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in einer Liste auf seiner Homepage allgemein zugänglich zu veröffentlichen ist. Die danach veröffentlichten verschreibungspflichtigen Arzneispezialitäten dürfen aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit nicht in eine andere Vertragspartei des EWR exportiert werden. Dieses neue, gezielte Exportverbot entspricht einer Forderung des Fachverbands der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO), der auch von der Europäischen Kommission grünes Licht gegeben wurde. „Unsere Einschätzung der EU-Konformität des Exportverbots bei Medikamentenengpässen hat sich bestätigt. Wir freuen uns, dass unser Vorschlag zur Einschränkung der Parallelexporte nun umgesetzt wird. Durch die Einführung eines umfassenden Vertriebsbeschränkungsregisters und des gezielten Exportverbots erwarten wir einen deutlichen Rückgang bei Lieferengpässen, der schon bald spürbar sein wird“, zeigt sich Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des FCIO überzeugt.

Standortbedingungen und Preisband - weitere Schritte zur Versorgungssicherheit nötig

Neben den erarbeiteten Regelungen müssen jedoch noch weitere Maßnahmen gesetzt werden, um eine optimale und sichere Versorgung der heimischen Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Denn eine weitere Ursache von Lieferengpässen sind Qualitätsmängel oder gar Produktionsausfälle bei Arzneimitteln oder in der Wirkstoffproduktion in Drittländern wie Indien oder China. Dies geschieht zwar nicht häufig, kann aber zu erheblichen Versorgungsproblemen führen. Die beste Methode, um dies weitestgehend zu verhindern, ist, die heimische Produktion und auch jene in der EU zu stärken. Dadurch würde sich die Abhängigkeit von Arzneimittelimporten reduzieren. Dazu braucht es einerseits Rahmenbedingungen für Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, mit denen langfristige Planungen möglich sind. Andererseits aber auch faire Preise für Arzneimittel, insbesondere im bei der Rückerstattung im Generikabereich für Medikamente, für die es schon mehrere Nachfolgeprodukte gibt. Wenn bei den bereits günstigsten Medikamenten weiter an der Preisschraube gedreht wird, ist eine konkurrenzfähige Produktion in Österreich oder im EU-Ausland wirtschaftlich nicht mehr möglich. „Es ist wirtschaftlich nicht tragbar, dass eine Packung Kaugummi mehr kostet als lebensnotwendige Medikamente, die zahlreichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen“, so Hofinger zu den Verwerfungen in der Preispolitik bei zahlreichen Arzneimitteln. Dieser Negativspirale muss eine proaktive Standortpolitik zum Erhalt heimischer Forschungs- und Produktionsstandorte im pharmazeutischen Bereich entgegengesetzt werden. Mit dem gesetzlich geregelten „Preisband“ gibt es laut Hofinger dazu bereits ein sehr gut geeignetes Instrument, Preisunterschiede auf Grund der höheren Produktionskosten zumindest teilweise auszugleichen. Diese Regelung ist aber nur bis Herbst 2020 befristet und muss aus Sicht des FCIO dringend verlängert werden. „Das Preisband ist eine vernünftige Lösung, die dringend ins Dauerrecht übernommen werden muss, um die Abhängigkeit bei wichtigen Medikamenten von einzelnen Herstellern in Schwellenländern zu verringern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen“, appelliert Hofinger an die politischen Entscheidungsträger.

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