Schreibtisch mit Blätter über ESG, Nachhaltigkeit

Omnibus Paket

Ende Februar 2025 hat die Europäische Kommission das erste Omnibus-Paket vorgestellt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, Taxonomie) und die Sorgfaltspflichten (CS3D) der Unternehmen zu vereinfachen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Bis 2029 sollen die Bürokratiekosten für Unternehmen allgemein um mindestens 25 % und für KMUs um mindestens 35 % reduziert werden.

Das Omnibus-Paket enthält Vorschläge der Kommission zur Reduktion der Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen und des Umfangs der Berichterstattung. Die Anwendung der neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Sorgfaltspflichten soll um bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet und der sogenannte Trickle-down-Effekt verhindert werden.

Das Paket greift wesentliche Forderungen der chemischen Industrie auf – ein begrüßenswerter Ansatz, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das EU-Parlament und der Rat müssen die Vorschläge der Kommission nun rasch aufgreifen, weitere Erleichterungen vereinbaren und tragfähige Rechtsakte verabschieden. Es bedarf eines entschlossenen Handelns aller Beteiligten, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern.

Die aktuellen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomie und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette überfordern vor allem mittelständische Unternehmen und müssen daher praxistauglich gestaltet, reduziert und vereinfacht werden.

Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen und schafft Verwaltungserleichterungen in Höhe von über 6 Mrd. EUR