PPWR: Startschuss für die Umsetzung, aber weiterhin große Rechtsunsicherheit

Mit dem 12. August 2026 sind die ersten Pflichten der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) anwendbar und damit die praktische Umsetzungsphase der neuen EU-Vorgaben für Verpackungen gestartet.

Zwar wurden die FAQs zur PPWR kürzlich aktualisiert und damit einige Detailfragen geklärt, dennoch bleiben viele zentrale Punkte offen. Für die kommenden Monate werden weitere Rechtsakte erwartet, unter anderem zur Berechnung der Rezyklateinsatzquote, zur Registrierung von Herstellern sowie zur Anerkennung nachhaltiger Recyclingtechnologien.

Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein problematischer Zustand. Die PPWR ist hochkomplex, enthält zahlreiche Querverweise, Übergangsfristen und noch nicht vollständig definierte Anforderungen. Unternehmen müssen bereits heute Investitions- und Verpackungsentscheidungen treffen, obwohl wesentliche Detailregelungen noch ausstehen. Die Folge ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hinzu kommt ein erheblicher bürokratischer Aufwand durch Dokumentations-, Registrierungs-, Nachweis- und Berichtspflichten. Statt Planungssicherheit entsteht vielerorts der Eindruck einer Regulierung, deren praktische Umsetzung noch nicht ausreichend konkretisiert ist.

HIER geht’s zu den aktuellen FAQs.

Kontakt

Dominik Stern