Workshop "Ausgangsstoffe für Explosivstoffe"

Seit 1. Februar 2021 gelten für eine Reihe von Chemikalien, darunter Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure, strengere Regeln. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.

Insbesondere müssen Unternehmen bestimmte Melde-, Kontroll- und Aufzeichnungspflichten beachten. Die Abgabe von betroffenen Chemikalien an Privatpersonen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Aber auch im B2B-Verkehr ergeben sich neue Verpflichtungen.

Im Rahmen dieses gemeinsam mit der umweltpolitischen Abteilung der WKÖ veranstalteten Workshops wurde das neue Regelwerk erklärt und mit den zuständigen Vollzugsorganen über deren Schwerpunkte und Erfahrungen diskutiert. Praxisorientiert wurden die Fragen der Teilnehmer beantwortet und Lösungen erarbeitet.

Alle Vortragsunterlagen finden Sie auf der WKÖ - Homepage.

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