Arbeitsschutz

Der Fachverband bemüht sich um kontinuierliche Verbesserungen im Arbeitsschutz und bringt seine Expertise sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ein. Unter den vielen Teilrechtsmaterien, von der die chemische Industrie aufgrund der Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes betroffen ist, fokussiert der Fachverband vor allem auf das Feld der Grenzwerte am Arbeitsplatz.  

Davon umfasst sind: 

  • die Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses für arbeitsplatzposierte Grenzwerte (SCOEL) bzw. nunmehr des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der europäischen Chemikalienagentur ECHA 
  • Richtlinie der Kommission über chemische Arbeitsstoffe, Karzinogenerichtlinie und die Einzelrichtlinien mit den Listen für Arbeitsplatzgrenzwerte 
  • Grenzwerteverordnung in Österreich 

Aktiv betriebener Arbeitsschutz reduziert Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und vermindert Fehlzeiten, vermeidet Betriebsstörungen und hebt dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Zugleich unterstützt eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen die Motivation der Mitarbeiter und verbessert die Qualitätsstandards der Betriebe.  Präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bilden seit über 25 Jahren zentralen Bestandteil von Responsible Care. 

Die chemische Industrie begrüßt den Ansatz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, wonach die Verantwortung und Eigeninitiative der Betriebe betont und betriebsbezogene Lösungen begünstigt werden. Nicht in einer ständig wachsenden Regelungsdichte, sondern in einer konsequenten und praxisnahen Prävention liegt die Garantie für eine kostengünstige und effektive Lösung in Sachen betrieblicher Arbeitnehmerschutz.  

Zentrale Elemente zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und damit zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes sind 

  • Information und Schulung sicherstellen 
  • Chemiespezifischen Erfahrungsaustausch fördern 
  • Mitarbeiter beteiligen
     

Selbstverständlich sind für manche Arbeitsstoffe auch rechtlich bindende Grenzwerte notwendig, eines der Kernthemen im Fachverband. Für die meisten chemischen Arbeitsstoffe können sichere Grenzwerte – und damit maximale Arbeitsplatzgrenzwerte (MAK-Werte) festgelegt werden. Technische Richtkonzentrationen sind für einige nicht substituierbare krebserzeugende und mutagen Arbeitsstoffe festgelegt, bei denen kein sicherer Grenzwert existiert. Diese Werte müssen am Arbeitsplatz so weit wie möglich unterschritten werden.

Parallel dazu werden im Rahmen der Expositionsbeurteilung unter REACH Grenzwerte für die sichere Verwendung (DNEL - derived no effect level oder DMEL - derived minimum effect level) abgeleitet, die durch Umsetzung der beschrieben Risikomanagementmaßnahmen eingehalten werden. Gerade die Schnittstelle zwischen Arbeitsschutz und REACH sollte in Zukunft klarer geregelt werden, um widersprüchliche Grenzwerte zu vermeiden.