Cybersicherheits-Richtlinie NIS2: FFG Förderung und FFG-Webinar am 19.12.

Mit Umsetzung der Cybersicherheits-RL NIS2 bis 17. Oktober 2024 müssen viele Unternehmen – vorwiegend große und mittlere Unternehmen bestimmter Sektoren, aber über die Lieferkette auch deren Dienstleister und Lieferanten – verpflichtend Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Meldepflichten bei Strafandrohungen bis zu EUR 10 Mio bzw. 2% des Konzernjahresumsatzes einhalten. Siehe dazu wko.at: CybersicherheitsRL -NIS2

Mit den Cybersecurity Schecks hat die FFG eine attraktive Förderung zur Bewältigung der Aufgaben für Unternehmen (KMU) aufgelegt. Die Förderung wird im Rahmen dieses Webinars präsentiert.

Die Cyber Security Schecks FFG richten sich an KMU, die in den direkten Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal EUR 10.000 . Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Es steht eine Fördersumme von gesamt EUR 2 Mio zur Verfügung, Wird die beantragte Fördersumme überschritten, erfolgt ein Ziehungsverfahren per Zufall (NICHT first come first served).

Die Antragsfrist endet am 15.1.2024. Details zur Ausschreibung sind unter ffg.at:CyberSecuritySchecks2023

Für Mitarbeiterschulungen steht eine Förderung im Form des Skills Schecks der FFG zur Verfügung:

Unternehmen können Kosten von beruflichen Weiterbildungen mit Schwerpunkt in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation (auch In-House-Schulungen) anerkannter Weiterbildungseinrichtungen fördern lassen.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.

Antragsfrist dazu ist der : 31.3.2024. Details zur Ausschreibung sind unter ffg.at:SkillsSchecks2023

 

 

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