Handelsabkommen GB-EU dämpft Auswirkungen des Brexits

19.01.2021 | Für österreichische Unternehmen, die geschäftlich im Vereinigten Königreich aktiv sind, ändern sich ab 2021 die Rahmenbedingungen grundlegend. Denn trotz Einigung beider Seiten auf ein neues Handels- und Kooperationsabkommen bedeutet der Brexit jedenfalls neue Hürden, Einschnitte und Störungen im Geschäft mit dem Vereinigten Königreich. Unternehmen müssen mit Friktionen im Handel von Waren und Dienstleistungen rechnen.   Für Importeure von Chemikalien gilt es seit 1.1.2021, die britischen REACH-Regeln zu befolgen. Zulassungsanträge, die unter EU-REACH eingereicht wurden und für die es eine Entscheidung bis zum 31. Dezember 2020 gab, sind auch unter UK-REACH gültig. Seit dem Jahreswechsel müssen neue Zulassungen separat für Großbritannien erlangt werden.

Ein jüngst veröffentlichter FIW-Research Report liefert Informationen zu Handels- und Wohlfahrtseffekten des Brexits für die österreichische und die britische Wirtschaft und zeigt auf, dass das Vereinigte Königreich vom Ausscheiden deutlich stärker betroffen ist als Österreich. Das Handelsabkommen kann - mit Ausnahme des Dienstleistungshandels – die negativen Handelseffekte des Brexits reduzieren. Am stärksten kommt diese Reduktion in der Sachgütererzeugung zum Tragen.

Der bilaterale Handel zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich wird sich durch das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt deutlich verringern. Allerdings sind die negativen Exporteffekte gerade in der Sachgütererzeugung in allen Branchen für das Vereinigte Königreich stärker ausgeprägt als für Österreich.

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