Rahmenbedingungen für das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen fixiert

12.09.2022 | In der 2021 beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Jänner 2025 ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt wird. Die genauen Modalitäten sollen in einer eigenen Pfandverordnung geregelt werden. Die ersten Details dazu wurden Ende vergangener Woche von Bundesministerin Gewessler präsentiert. Die chemische Industrie begrüßt die Einführung des Pfandes, da damit eine Erhöhung der Recyclingquote erzielt werden kann, was einen positiven Beitrag für den Umweltschutz darstellt. Es ist ein wichtiger Schritt für eine noch nachhaltigere und klimafreundliche Verwendung und Herstellung von Kunststoffen.

Folgende Eckpunkte zur Einführung des Pfandsystems wurden vom Umweltministerium bekanntgemacht:

  • Dem Einwegpfandsystem unterliegen alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter
    • Ausgenommen sind - aus hygienischen Gründen - Milch und Milchmischgetränke
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, sowohl für Flasche als auch Dose
  • Es wird ein nationales Pfandsymbol geben
  • Rücknahmeverpflichtung: hier wird unterschieden ob automatisiert oder manuell zurückgenommen wird
    • Automatisierte Rücknahme: es müssen alle bepfandeten Gebinde zurückgenommen werden
    • Manuelle Rücknahme: es müssen nur die den abgegebenen Gebinden (nach Packstoff und Größe) entsprechenden, und nur im üblichen Ausmaß zurückgenommen werden (z.B.: verkauft ein Unternehmen nur Getränke in 0,5l Dosen, muss es auch nur 0,5l Dosen retour nehmen)
    • Online-Händler sind im üblichen Ausmaß rücknahmepflichtig
      • Ausländische Online-Händler müssen einen Bevollmächtigten nominieren
    • Bei Verkauf aus Automaten muss eine Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Verkaufsautomaten vorhanden sein
    • Freiwillige Rücknahme von Letztverbrauchern durch Dritte wird auch möglich sein - Die zentrale Stelle wird die Kriterien dafür festlegen und entscheiden
  • Es wird eine zentrale Stelle eingerichtet; diese verantwortet alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einwegpfand: Material-, Geld-, und Datenflüsse (inkl. Registrierung)
  • Es wird eine Handling fee geben, die die Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an der Rücknahmestelle abgelten soll; die Handling fee wird für manuelle und automatisierte Rücknahme unterschiedlich hoch sein.

 

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