EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft: Guter Ansatz, viele offene Fragen

12.03.2020 | Die EU-Kommission hat diese Woche ihren Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Dieser zielt mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten darauf ab, die europäische Wirtschaft fit für eine „grüne“ Zukunft zu machen. Wiederverwendung, Reparatur und Recycling stehen dabei ganz oben auf der Liste. Für eine konkrete Umsetzung bleiben aber viele Fragen offen. Das Ziel des Plans ist, sicherzustellen, dass eingesetzte Ressourcen solange wie möglich in der EU-Wirtschaft gehalten werden können. Die vorgestellten Maßnahmen reichen von geplanten von der Stärkung der Position der Verbraucher durch Zugang zu Informationen über rechtliche Vorhaben Einwegprodukte einzuschränken bis hin zu Forderungen nach verbindlichen Anteilen von Rezyklat bei der Herstellung unterschiedlichster, neuer Produkte. Wie diese Vorhaben in der Praxis umgesetzt werden sollen, darüber gibt der Aktionsplan aber wenig Aufschluss.

 

Fehlende Rahmenbedingungen für den Einsatz von Rezyklat

Grundsätzlich begrüßt der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) den Aktionsplan und die ökologischen Ambitionen der EU-Kommission und sieht die Kreislaufwirtschaft ebenfalls als zentralen Lösungsansatz für eine nachhaltige Wirtschaft. Jedoch fehlen in vielen Bereichen noch die Rahmenbedingungen für funktionierende Kreisläufe. Um einen verpflichtenden Rezyklatanteil bei neuen Produkten umsetzen zu können, muss ausreichend Material im Recycling zur Verfügung stehen. Aktuell ist es etwa im Kunststoffbereich in vielen Fällen nicht nur ökonomisch unrentabel, sondern es fehlen schlichtweg die Mengen an hochwertigem Rezyklat. Um hier eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren, müssten zuerst die Strukturen bei der Sammlung und Sortierung von Abfällen adaptiert und ausgebaut werden. Auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen stößt man heute noch sehr schnell an die Grenzen des Machbaren. Bei der Verpackung von Lebensmitteln ist der Einsatz von Rezyklat aus rechtlichen Gründen weitgehend verboten. Will man die Kreislaufwirtschaftsziele erreichen, darf dieser Anwendungsbereich nicht ausgespart werden. Kritisch ist in diesem Sinne auch das Fehlen eines europaweiten Deponieverbots zu sehen. Ein weiterer problematischer Punkt des Aktionsplans betrifft die „Reduktion von übertrieben aufwendigen“ Verpackungen. Hier braucht es einerseits Klarheit, ab wann Verpackungen „übertrieben aufwendig sind“, andererseits sollte hier auch im Sinne des Klimaschutzes der Einsatz von Ökobilanzen erwogen werden, um eine wissenschaftliche Grundlage für die ökologischsten Lösungen zu bilden.

 

Industrie erprobt bereits praxisnahe Pilotprojekte

Die Industrie unterstützt die Ambitionen der Kommission, Europa zur globalen Vorzeigeregion für Nachhaltigkeit durch Kreislaufwirtschaft zu machen. Dafür müssen jedoch konkrete und realistische Maßnahmen und Ziele erarbeitet werden, die eine praxistaugliche Transformation ermöglichen. Einen guten Ansatz im Bereich Kreislaufwirtschaft gibt es dazu bereits in Österreich. Bereits zu Beginn 2019 hat der FCIO, in Abstimmung mit seinen Mitgliedern, ein 10-Punkte-Maßnahmenpaket „RETHINKING PLASTICS – so wird Österreich zur Vorzeigeregion für nachhaltige Kunststoffkreisläufe“ veröffentlicht, das den Weg zur Zielerfüllung im Bereich der Kunststoffe aufzeigt. Neben der Erforschung und Entwicklung der dafür notwendigen Technologien sind mittlerweile auch schon die ersten Pilotprojekte gestartet. Wenn wir die ambitionierten Ziele bei der Steigerung von Kunststoffrecycling und Kreislaufwirtschaft erreichen wollen, müssen alle betroffenen Gruppen zusammenarbeiten. Alle betroffenen Wirtschaftsakteure, Politik und auch die Konsumenten sind gefragt, ihren Teil beizutragen, eine realistische Lösung gemeinsam zu erarbeiten.

 

Weiterführende Links:

Circular Economy Action Plan – EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft

RETHINKING PLASTICS – 10-Punkte-Maßnahmenpaket

 

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